Wichtige Information zum Trainingsbetrieb!

Bitte beachtet, dass mit der Corona-Verordnung der Landesregierung vom 22. Februar unter der aktuellen Warnstufe folgende (gelockerte) Voraussetzung für die Teilnahme am Training gilt:

  • 3G, also für (tagesaktuell) getestete, geimpfte oder genesene Personen.

Wichtig: Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen teilnehmen, können wie zuvor ohne die o.g. Voraussetzung am Training teilnehmen.

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