Bitte beachtet, dass mit der Corona-Verordnung der Landesregierung vom 22. Februar unter der aktuellen Warnstufe folgende (gelockerte) Voraussetzung für die Teilnahme am Training gilt:
- 3G, also für (tagesaktuell) getestete, geimpfte oder genesene Personen.
Wichtig: Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen teilnehmen, können wie zuvor ohne die o.g. Voraussetzung am Training teilnehmen.