Als neues Mitglied begrüßen wir
- Alexander Hack
Als neues Mitglied begrüßen wir
Schweren Herzens sagen wir wetterbedingt unser Erzgrubenfest für den kommenden Samstag ab.
Es freut mich bekannt gegeben zu dürfen, dass Paul Blak die „DOSB Trainer C“ Lizenz erworben hat. Herzlichen Glückwunsch!
Paul verstärkt damit das Ausbildungsteam, in dem die Tauchlehrer neben ihrer Tauchlehrerlizenz alle auch im Besitz einer Trainer C bzw. Trainer B Lizenz sind.
Kürzlich hat unser Jugendleiter Ralf Wacker an der Ausbildung zum Trainerassistent in der Landessportschule in Tailfingen teilgenommen. Wir wünschen Ralf viel Erfolg bei der praktischen Umsetzung der auf dem Kurs erlernten Trainingsmethoden!
Aus dem Kreis der Teilnehmer gibt es einen Bericht über diesen Kurs.
Zwei Jahre nach ihrem Eintritt in den Verein übernahm Renate 1990 die Aufgabe als Schriftführerin und wurde dann 1994 als Kassiererin Nachfolgerin von Margarete Schmidt, Gründungsmitglied unseres Vereins. Dieses Vorstandsamt nimmt Renate seither höchst zuverlässig und zur vollsten Zufriedenheit aller Mitglieder wahr.
Am Samstag, 12. März ist unsere Mitgliederversammlung im großen Seminarraum im Sportlerheim Gechingen. Dieser steht uns ab 19 Uhr zur Verfügung, die MV beginnt um 20 Uhr.
Als Zutrittsvoraussetzung gilt 3G; bitte bringt den entsprechenden Nachweis mit.
Bitte beachtet, dass mit der Corona-Verordnung der Landesregierung vom 22. Februar unter der aktuellen Warnstufe folgende (gelockerte) Voraussetzung für die Teilnahme am Training gilt:
Wichtig: Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen teilnehmen, können wie zuvor ohne die o.g. Voraussetzung am Training teilnehmen.
Ab sofort gilt aufgrund der „Alarmstufe“ die 2G-Regel für die Teilnahme am Training. Kinder und Jugendliche betrifft diese Einschränkung jedoch NICHT.
Nach mehrfacher Verschiebung des Öffnungstermins können wir ab dem kommenden Samstag (18 Uhr) endlich wieder zum Training ins Hallenbad!
Für die Teilnahme gilt die 3G-Regelung, d.h. es können nur vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete am Training teilnehmen. Als Testnachweis gilt ein bescheinigter negativer Antigenschnelltest, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf oder ein bescheinigter negativer PCR-Test, der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt.
Da Kinder und Jugendliche regelmäßig an den Schulen getestet werden, reicht die Vorlage eines Schülerausweises, sofern vorhanden.
Das Training können wir wegen eines technischen Problems im Hallenbad leider noch nicht wieder anbieten. Der Zeitpunkt für dessen Behebung ist noch offen, daher müssen wir weiterhin um Geduld bitten.